Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.Mehr InformationenVerstanden

Newsletter

Immer aktuell - mit dem Aqua Olsberg Newsletter!

Weiter

Haus- und Badeordnung

                                             

§ 1
Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des AquaOlsberg einschließlich der Außenanlagen.
2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutritts-berechtigung (Chip-Coin plus Kassenbon) erkennt jeder Gast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
3. Die Einrichtungen des AquaOlsberg sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung haftet der Gast für den Schaden. Eltern haften für ihre Kinder. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des AquaOlsberg verboten. Im Außenbereich sind die bereit gestellten Aschenbecher zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
6. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des AquaOlsberg nicht mitgebracht werden.
7. Das Personal des Bades sowie weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Bades ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot durch den Betreiber ausgesprochen werden. Der Besucher kann hieraus keine Ansprüche ableiten, insbesondere wird das Eintrittsgeld in diesen Fällen nicht erstattet.
8. Angebrachte Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.
9. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.
10. Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.
11. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
12. Die Touristik & Stadtmarketing Olsberg GmbH als Betreiber des AquaOlsberg ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 2
Öffnungszeiten und Zutritt, Zutrittsverbote

1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verändert werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende.
2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die Tiere mit sich führen,
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an offenen Wunden leiden,
- Personen, die das AquaOlsberg zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken
nutzen wollen.
4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden (z. B. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen sowie Herz-Kreislauferkrankungen), ist das Benutzen des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
5. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen das Bad nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson, die min. 16. Jahre alt ist, besuchen. Die allgemeine Aufsichtspflicht im Bad durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
6. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises (Kassenbon) für die entsprechende Leistung sein. Wer sich den Zutritt zum Bad in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, handelt strafbar. Auch der Versuch ist strafbar.
7. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurück genommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Die Rücknahme von gelösten Geldwert- oder Mehrfachkarten ist ausgeschlossen.
8. Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.


§ 3
Haftung

1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld enthaltenen Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
2. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, beim Benutzen eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
3. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zugangsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat es diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt die einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls der Datenträger innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Verlustes gefunden wird. Für Geldwertkarten und Mehrfachkarten wird eine Pfandgebühr von 5 € erhoben.


§ 4
Benutzen der Bäder und der Sauna

1. Die gebuchte Nutzungszeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körpervorreinigung. Bei Überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.
2. Der Badegast ist für das ordnungsgemäße Verschließen des Garderobenschrankes und das Aufbewahren des Transponderarmbands oder anderer Schlüssel selbst verantwortlich. Bei evtl. Spindöffnung durch Personal des AquaOlsberg ist das Eigentum an der Kleidung (Spindinhalt) vor Öffnung des Spindes nachzuweisen.
3. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal des AquaOlsberg geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
4. Vor dem Benutzen der Becken oder der Sauna muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
5. Barfußbereiche (außerhalb der Umkleiden) dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
6. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen. Der Aufenthalt im Badebereich (mit Ausnahme der Saunaanlage und bei Sonderveranstaltungen) ist nur in allgemein üblicher Badekleidung gestattet.
7. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nasse Bodenflächen entsteht. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
8. Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
9. Die Schwimmbecken dürfen nur von Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen sich nur in den abgegrenzten und gekennzeichneten Nichtschwimmerbereichen aufhalten.
10. Das Benutzen der Sprunganlagen (3 m-Turm, 1 m-Brett) ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
- der Sprungbereich frei ist,
- nur eine Person das Sprungbrett im Sprungbereich betritt.
Das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist bei Freigabe der Sprunganlagen untersagt.
11. Das Springen von den Sprunganlagen mit Schwimmflügeln ist untersagt.
12. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
13. Die Benutzung eigener Sport- und Spielgeräte (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Das Benutzen von Schwimmbrillen (Augenschutzbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
14. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nur in der Form ausgeführt werden, dass keine Beeinträchtigung anderer Badegäste entsteht.
15. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.
16. Eigene Speisen und Getränke dürfen nur für den eigenen Verzehr außerhalb der Gastronomiebereiche mitgebracht werden. Eigene Behältnisse aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht werden.
17. Zur Sicherheit der Besucher erfolgt eine Kameraüberwachung in bestimmten Bereichen des Bades. Die Sauna ist nicht kameraüberwacht.
18. Die Schwimm- und Solebereiche, die Sauna, die Außenbereiche sowie sämtliche Nebenbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte, spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen.
19. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.


§ 5
Olsberger Waldsauna

1. Für die Olsberger Waldsauna gelten eigene „Saunaregeln“. Die Saunaregeln sind im Saunabereich ausgehangen und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich (FKK).


§ 6
Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb des AquaOlsberg. Bei Sonderveranstaltungen sowie Schul- oder Vereinsschwimmen, können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.


Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen die Mitarbeiter des AquaOlsberg gerne
entgegen.


Olsberg, den 01.02.2017


Touristik und Stadtmarketing Olsberg GmbH
Ruhrstraße 32
59939 Olsberg

vertreten durch den Geschäftsführer
Maik Dinkel
als Betriebsführer für die
Stadt Olsberg – Der Bürgermeister -
Bigger Platz 6
59939 Olsberg



... zurück zur Startseite

Sole und Sauna

weiterhin geschlossen!

Popup schließen